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Wettbewerbsregeln/Satzung der Heitlinger Kürbisfreunde
§ 1 Zweck der Kürbisfreunde Heitlingen
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1.
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Der Zweck des Vereins dient ausschließlich dem Wohle der Kürbisfrucht und dem Wettbewerb, den schwersten Kürbis in Heitlingen zu züchten.
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2.
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§ 2 Herbstmeisterschaft / Zwischenwiegen
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1.
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Am vereinbarten Termin der Herbstmeisterschaft muss jeder aktive Züchter einen selbst gezogenen Kürbis mitbringen (siehe dazu Abs. 5).
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2.
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Die Schiedsrichter überzeugen über die ordnungsgemäße Zuordnung der Patche jedes einzelnen aktiven Züchters. (siehe dazu auch § 5)
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3.
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Im Gegensatz zu § 3 Endwiegen, darf ein Kürbis auch an der Herbstmeisterschaft zugelassen werden, wenn dieser Beschädigungen vorweist. Es dürfen aber keine Hilfsmittel wie z.B. Folie verwendet werden, die das Auslaufen verhindert.
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4.
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Über das endgültige Wiegeergebnis entscheiden ausschließlich die Schiedsrichter.
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5.
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Der Züchter, der den letzten Platz belegt, muss mind. 3 Kisten Bier am selben Tag ausgeben. Außerdem muss er einen Pit-Stop (inkl. ausreichend! Essen und Trinken) am Tag des Endwiegen organisieren und ausgeben.
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6.
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Zweit- und Drittletzter organisieren das Endwiegen und das Essen sowie die Getränke am Endwiegenabend (Essen und Getränke werden als Umlage finanziert). Darüber hinaus sind sie für das Aufräumen am Folgetag verantwortlich.
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7.
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Wer eine Stunde nach der verabredeten Uhrzeit noch keinen eignen Kürbis vorgebracht hat (oder vorbringen lies) hat automatisch verloren.
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8.
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Die Schiedsrichter überzeugen über die ordnungsgemäße Zuordnung der Patche jedes einzelnen aktiven Züchters. (siehe dazu § 5)
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9.
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Der schwerste Kürbis gewinnt die Herbstmeisterschaft. Der Gewinner bekommt 2 Kanister Blaukorn (flüssig) von aktiven Züchtern.
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§ 3 Endwiegen
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1.
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Am vereinbarten Termin des Endwiegen muss jeder aktive Züchter einen selbst gezogenen Kürbis zum Endwiegen vorweisen. Dessen eindeutig zugeordneter Patch wird durch die Schiedsrichter begutachtet. Es darf je Züchter nur ein Kürbis zum Wiegen benannt werden. Dieser Kürbis muss bis zum Abschneiden eine Verbindung zur Hauptwurzel haben und muß unbeschädigt sein. Am Endwiegentag wird dieser Kürbis beim Beisein der Schiedsrichter durch den Züchter abgeschnitten.
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2.
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Sollte beim Abschneiden festgestellt werden, dass der auserwählte Kürbis eine Beschädigung hat (Loch o.ä.), kann der Züchter einen zweiten Kürbis von seinem Patch für das Endwiegen auswählen. Dieser Kürbis muss die selben Vorraussetzungen wie unter Abs. besitzen.
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3.
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Der Endwiegenkürbis darf keinerlei physische Manipulationen vorweisen, die sein Gewicht erhöhen würden. Z.B. ist das bepumpen mit Flüssigkeiten untersagt. Der Kürbis wird dann vom Endwiegen ausgeschlossen.
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4.
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Die Schiedsrichter entscheiden über den Grad eine möglichen Beschädigung eines Endwiegenkürbisses.
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5.
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Sollte ein Züchter seine Zweifel erheben, dass ein Kürbis nicht manipuliert wurde, dann muss er 150 Euro den Schiedsrichtern als Pfand übergeben. Danach wird der Kürbis durch einen Schiedsrichter aufgeschnitten. Sollte keine Manipulation festgestellt werden, verbleiben die 150 Euro in der Vereinskasse und der aufgeschnittene Kürbis wird trotzdem zum Endwiegen zugelassen.
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6.
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Gewinner ist der Züchter, der den schwersten Kürbis hat. Der Gewinner erhält eine Gartenbank mit Widmung (auf Wunsch kann er sich den Gewinn auszahlen lassen). Die Bank wird aus der Vereinskasse bezahlt. Der Gewinner ist der wahre Kürbiskönig und erhält einen Stern (goldenes Abzeichen), überreicht durch die Schiedsrichter.
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7.
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Der 2. und 3. Platz erhält entsprechend ein Silber- und ein Bronzeabzeichen (selbstfinanziert)
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8.
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Der letzte Platz muß ein 3-Gänge-Menü inkl. Getränke für alle Züchter (auch passive) mit Frauen ausgeben. Ein Menügang muss mit Kürbis zubereitet sein. Der abgestimmte Termin für das Verliereressen muss vor dem nächsten Saisonstart durchgeführt werden. Ansonsten bestimmen die Schiedsrichter einen Termin bei TAKI auf Kosten des Verlierers.
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9.
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Der vorletzte Platz organisiert die erste Hauptversammlung vor dem nächsten Saisonstart.
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10.
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Beim Kürbiskönigsieger findet am Tag nach der Entscheidung ein kleiner Frühschoppen mit Fototermin statt. Dieser Termin wird auch als Pressetermin genutzt, falls keine Regionsmeisterschaft nachfolgt.
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§ 4 Mitgliedschaft
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1.
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Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person, Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke der Kürbisfreunde Heitlingen nachhaltig zu fördern.
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2.
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Für eine Mitgliedschaft ist ein Mehrheitsbeschluss aller Mitglieder erforderlich.
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3.
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Jedes Mitglied muss den aktuellen Jahresbeitrag an den Schiedsrichter Stefan Kettler entrichten.
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4.
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Passive Mitglieder müssen den entsprechenden höheren Beitrag für passive Mitglieder entrichten (ebenfalls Stefan Kettler).
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3.
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Eine passive Mitgliedschaft ist möglich, wenn dies begründet werden kann. Eine passive Mitgliedschaft besteht immer das ganze Jahr. Der passive Kürbisfreund kann nicht mit seinen Kürbissen an den internen Wiegewettbewerben aktiv teilnehmen.
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4.
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Eine aktive Mitgliedschaft muss bis zur ersten Versammlung zum Saisonstart den Schiedsrichtern bekannt gegeben werden.
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§ 5 Sonstiges
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1.
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Die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Wiegeveranstaltungen und die Protokollierung der Wetten, sowie die Verwaltung der Vereinskasse wird durch die neutralen Schiedsrichter Kurt Seehawer und Stefan Kettler verantwortet.
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2.
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Dem Schiedsrichter ist jederzeit freier Zugang zum Kürbis zu gestatten. Es muss unaufgefordert mind. ein “Kalt”-Getränk gereicht werden. Es ist verboten Dosenbier anzubieten.
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3.
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Bei jedem offiziellen Anlass (eingeladene Versammlungen, Wiegetermine, Pressetermine sowie Verliereressen) sind die Kürbisweste zu tragen. Ansonsten sind 5,-€ in die Gemeinschaftskasse der Kürbisfreunde Heitlingen zu zahlen (Gäste natürlich ausgenommen).
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